Die Deutsche Gesellschaft für Philosophie ist als eingetragener Verein organisiert. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Satzung.
Alle drei Jahre findet im Rahmen des Deutschen Kongresses für Philosophie eine Mitgliederversammlung statt, bei der der Vorstand gewählt wird. Der Wahlmodus ist durch die Wahlordnung geregelt.
Die Einzelheiten zur Mitgliedschaft (Eintritt, Austritt und Erhebung der Mitgliedsbeiträge) sind in der Mitgliedschafts- und Beitragsordnung festlegt.