Mitgliedschafts- und Beitragsordnung

§ 1 Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Philosophie (DGPhil) beginnt mit der Annahme des Beitrittsantrags durch den Vorstand. Der Beitritt ist in Textform zu beantragen; es wird um die Benutzung des hierfür online bereitgestellten Beitrittsformulars gebeten (Link folgt), das per Brief oder E-Mail an die Geschäftsstelle gesandt werden kann. Die Annahme des Beitrittsantrags wird von der Geschäftsstelle mitgeteilt.

§ 2 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform; sie ist per Brief oder E-Mail an die Geschäftsstelle zu richten.

§ 3 Höhe des Mitgliedsbeitrags

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 40 € pro Jahr, für Mitglieder, die gemäß § 4 zur Zahlung eines ermäßigten Beitrags berechtigt sind, 15 € pro Jahr, für fördernde Mitglieder 60 € pro Jahr. Mitglieder können in besonderen Fällen von der Beitragspflicht freigestellt werden.

§ 4 Beitragsermäßigung

  1. Zur Zahlung eines ermäßigten Beitrags berechtigt sind Mitglieder, die
    • eine Schule besuchen oder als Studierende an einer Hochschule immatrikuliert sind,
    • eine Altersrente oder Pension beziehen oder
    • ihren Lebensunterhalt durch Leistungen nach SGB II oder vergleichbare Transferleistungen finanzieren.
  2. Die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Beitragsermäßigung nach Abs. 1 ist nachzuweisen; sie beginnt mit dem Eingang eines entsprechenden Nachweises in der Geschäftsstelle. Nachweise können per Brief oder per E-Mail übermittelt werden.
  3. Der Wegfall der Berechtigung ist der Geschäftsstelle unaufgefordert in Textform per Brief oder E-Mail anzuzeigen.

§ 5 Beitragsfreiheit

Von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind

  • Ehrenmitglieder;

  • andere Mitglieder in finanziellen Härtesituationen, denen die Geschäftsführung auf Antrag Beitragsfreiheit gewährt hat; der Antrag ist per Brief oder E-Mail an die Geschäftsstelle zu richten;

  • Mitglieder, die eine beitragsfreie Mitgliedschaft als Auszeichnung für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Philosophie erhalten haben (z. B. Jahrgangsbeste im Abitur).

§ 6 Zahlung des Mitgliedsbeitrags

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. September eines jeden Kalenderjahres fällig.
  2. Die Mitglieder haben der DGPhil ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, damit der Beitrag bargeldlos eingezogen werden kann. Der Schatzmeister soll die fälligen Beiträge binnen drei Monaten nach Fälligkeit einziehen.
  3. Von der Teilnahme am Lastschriftverfahren kann nur bei Mitgliedern abgesehen werden, die kein Konto im europäischen Zahlungsraum unterhalten oder denen der Schatzmeister zuerkennt, dass ihnen eine Lastschriftzahlung nicht zuzumuten ist. Diese Mitglieder haben den Mitgliedsbeitrag binnen einem Monat nach Fälligkeit unaufgefordert bargeldlos zugunsten des Girokontos oder des Kreditkartenkontos der DGPhil zu entrichten.

Münster, den 13. Mai 2022
Der Vorstand