Philosophie und Diversität
Leitfaden
Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit Diskriminierung an Hochschulen
Die rechtliche Grundlage zum Umgang mit Diskriminierung an Hochschulen liefert im Kontext der BRD das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (vgl. AGG 2006). Dieses berücksichtigt „ethnische Herkunft“, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexuelle Identität, Religion oder Weltanschauung als zu schützende Merkmale. Aktuelle Initiativen fordern zudem, die im AGG genannten Diskriminierungskategorien um sozialen Status, Sprache, Staatsangehörigkeit, chronische Krankheit, Körpergewicht und familiäre Fürsorgeverantwortung zu erweitern (vgl. etwa Bündnis AGG-Reform Jetzt 2023). Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (AdB) empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen, um Diskriminierungsschutz an Hochschulen umzusetzen, darunter die Einrichtung von Beschwerdestellen und Beschwerdeverfahren, das Sicherstellen von Erst- und Verweisberatung sowie die Bereitstellung von Informationsmaterialien, die über Rechte im Fall von Diskriminierung sowie Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechpartner:innen an Hochschulen aufklären (für ausführliche Informationen, siehe AdB 2019, Kap. 3).
Derweil bekennt sich auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Bezug auf ihr Förderhandeln zur Umsetzung von Chancengleichheit und zur Förderung von Diversität (vgl. DFG 2023). Mit der Initiative „Vielfalt an deutschen Hochschulen“ fördert die Hochschulrektorenkonferenz darüber hinaus aktiv Diversitätsstrategien und -konzepte, die zur Sichtbarmachung von Vielfalt beitragen (vgl. Hochschulrektorenkonferenz o. J.).
Maßnahmen – wie die Einrichtung von Beratungs- und Beschwerdestellen – können ein effektives Einschreiten bei individuellem diskriminierendem Verhalten unterstützen. Darüber hinaus ist aus den Empfehlungen des Bundes und den Bekenntnissen zu Diversität vonseiten der Forschungsgemeinschaften und Hochschulen abzuleiten, dass positive Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Inklusivität erarbeitet werden. Hochschulangehörige aller Statusebenen sollten sich darüber informieren, welche Empfehlungen an ihren jeweiligen Hochschulen in welcher Form umgesetzt und welche Maßnahmen in welcher Form etabliert sind. Dies kann sehr unterschiedlich ausfallen. Wir selbst nehmen die Bekenntnisse der Hochschulen zu Diversität zum Anlass, eigens auf das Fach Philosophie abgestimmte Leitlinien für Good Practices zusammenzustellen.