Einwilligung und Unterwerfung in personalen und strukturellen Herrschaftsverhältnissen

Deadline: 01.04.2024

Panel auf der XI. Tagung für Praktische Philosophie: Einwilligung und Unterwerfung in personalen und strukturellen Herrschaftsverhältnissen

Organisator: Heiner Koch (Universität Passau)

Bei der Analyse von Herrschaftsverhältnissen wird die Handlungsfähigkeit der Beherrschten oft vernachlässigt. Dabei ist diese ein wichtiges Element bei der Entstehung und Aufrechterhaltung von Herrschaft. Beherrschte sind der Herrschaft für gewöhnlich nicht vollständig ausgeliefert, sondern haben einen Freiheitsspielraum. Dieser kann genutzt werden, um die Herrschaft anzufechten oder auch, um sich dieser zu unterwerfen oder in sie einzuwilligen.

Was ist jedoch der Unterschied zwischen Einwilligung und Unterwerfung? Welche Freiheitsspielräume haben Personen, wenn es um die Etablierung von Herrschaftsverhältnissen, deren Aufrechterhaltung oder deren Ausübung geht? Warum unterwerfen sich Personen der Herrschaft oder willigen in diese ein? Was heißt es Herrschaft anzufechten?

Interessant ist hierbei auch eine Unterscheidung zwischen personaler und struktureller (oder auch unpersönlicher oder anonymer) Herrschaft. In strukturellen Herrschaftsverhältnissen sind es nicht Personen, die uns beherrschen, sondern beispielsweise Normen, Gesetze, ökonomische Strukturen (etwa Märkte) oder soziale Dynamiken. Wie lässt sich Anfechtung und Einwilligung oder Unterwerfung im Kontext struktureller Herrschaft denken?

Abstracts im Umfang von maximal 500 Wörtern sind bis zum 1. April zu richten an: heiner.koch@uni-passau.de 

Informationen

Beginn
19.09.2024

Ende
20.09.2024

Ort
Passau

E-Mail Veranstalter
heiner.koch@uni-passau.de

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