Wahlordnung
Vorstand im Sinne des Vereinsrechts sind ein:e Präsident:in (insbesondere als Vertretung der Gesellschaft nach außen), ein:e Vizepräsident:in (insbesondere mit der Aufgabe, die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen und sonstigen Unterorganisationen der Gesellschaft zu unterstützen und zu koordinieren), ein:e Schatzmeister:in, ein für das Ressort Wissenschaftskommunikation & IT sowie ein für das Ressort Schule & Bildungspolitik verantwortliches Vorstandsmitglied. Die Kandidat:innen für das Präsident:innen- und das Vizepräsident:innenamt müssen dem Kreis der Hochschullehrer:innen angehören. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes soll nicht dem Kreis der Hochschullehrer:innen angehören.
Präsident:in, Vizepräsident:in und Schatzmeister:in sind berechtigt, die Gesellschaft allein rechtlich zu vertreten; die übrigen Mitglieder des Vorstands vertreten die Gesellschaft gemeinsam zeichnend zu zweit.
Der Vorstand wird jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, die in der Regel am Anfang eines Kalenderjahres beginnt. Seine Wahl obliegt der Mitgliederversammlung. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zweimal möglich. Der amtlich eingetragene Sitz der Gesellschaft ist nicht maßgebend für den Sitz des Vorstandes. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.