Wahlordnung

Vorstand im Sinne des Vereinsrechts sind ein:e Präsident:in (insbesondere als Vertretung der Gesell­schaft nach außen), ein:e Vizepräsident:in (insbesondere mit der Aufgabe, die Akti­vi­täten der Arbeits­gemeinschaften, Kommissionen und sonstigen Unter­or­gani­sa­tio­nen der Gesellschaft zu unterstützen und zu koordinieren), ein:e Schatzmeister:in, ein für das Ressort Wissenschaftskommunikation & IT sowie ein für das Ressort Schule & Bil­dungs­politik verantwortliches Vorstandsmitglied. Die Kandidat:innen für das Präsi­dent:innen- und das Vizepräsident:innenamt müssen dem Kreis der Hochschul­leh­rer:innen angehören. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes soll nicht dem Kreis der Hoch­schullehrer:innen angehören.

Präsi­dent:in, Vizepräsident:in und Schatzmeister:in sind berechtigt, die Gesellschaft allein recht­lich zu vertreten; die übrigen Mitglieder des Vorstands vertreten die Gesellschaft ge­mein­sam zeichnend zu zweit.

Der Vor­stand wird jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, die in der Regel am An­fang eines Kalen­derjahres beginnt. Seine Wahl obliegt der Mitgliederversammlung. Eine Wiederwahl der Vorstands­mitglieder ist zweimal möglich. Der amtlich eingetragene Sitz der Gesellschaft ist nicht maßgebend für den Sitz des Vorstandes. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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