(Wie) Können wir digital souverän werden?
Panel auf der XIII. Tagung für Praktische Philosophie,
24. und 25. September 2026, Universität Passau #TFPP2026
„Souveränität“ ist ein starker Begriff, dessen Spannweite von individueller Selbstbestimmung bis zur kollektiven Unabhängigkeit reicht, und der die politischen, ökonomischen und ethischen Sphären von Personen und von Staaten schneidet. Die Geschichte seiner Entwicklung ist lang, auch umstritten, wurde aber jüngst in einer neuen Einfärbung wieder hochaktuell: Wenn wir in einer Zeit leben, deren prägendes kulturelles Merkmal die Digitalität ist, wie können wir dann „digital souverän“ werden, sein, und bleiben? Es wird rasch klar, dass „Digitale Souveränität“ dabei nicht ohne Kenntnis der Technik auskommt, die wir für die Übermittlung von Nachrichten und ihre mediale Gestaltung einsetzen, und immer auch einen Blick auf die Infrastuktur(en) der Kommunikation und der Datenverarbeitung werfen muss. „Digitale Souveränität“ ist immer auch ein Zustand im globalen und vernetzten Anthropozän, und benötigt Energie, Material und oft ungesehene Arbeitskraft. Ihre Bausteine sind Hardware, Software und Daten, um die herum sich souveräne Praktiken bilden können oder die das Produkt dieser Praktiken sind. Sie setzt eine spezielle Bildung, besondere Kompetenzen und ein geschultes Bewusstsein voraus, im öffentlichen Raum wie im Privaten. Sie muss gegen Übergriffe diametraler oder sogar böswilliger Akteure, wie von Teilen der Digitalindustrie oder bestimmter Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste geschützt und auch durchgesetzt werden. Hierbei sind Interessenskonflikte nicht vermeidbar, für die Aushandlungsarenen eingerichtet und Prozesse der Entscheidungsfindung etabliert werden müssen. Welche Formen der „Digitalen Souveränität“ sind überhaupt möglich? Welche sind wünschenswert? Und auf welche muss eine bürgerliche Demokratie unumgänglich bestehen, auch als Projekt einer Digitalen Aufklärung?
Als Einreichungen sind Beiträge aller Karrierestufen willkommen. Wir bitten darum, eine Einreichung als wissenschaftlicher Nachwuchs (early career) explizit zu kennzeichnen.
Abstracts (max. 500 Wörter) zu thematisch passenden Beiträgen werden sehr gerne bis zum 31.März 2026 unter folgender E-Mail-Adresse entgegengenommen: christian.schroeter@abk-stuttgart.de„>christian.schroeter@abk-stuttgart.de