Organisation: Lukas Naegeli (Universität Passau)
Panel auf der XIII. Tagung für Praktische Philosophie (24.-25.09.2026)
Der Schutz der Privatsphäre wird durch den Einsatz digitaler Technologien und ihre Weiterentwicklung vor große Herausforderungen gestellt. Während Big-Tech-Unternehmen Geschäftsmodelle verfolgen, die auf der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten beruhen, nutzen staatliche Behörden zunehmend hochentwickelte Technologien der Datenanalyse, um Sicherheitsinteressen durchzusetzen und weitreichende Formen der digitalen Überwachung zu etablieren. Die Privatsphäre wird dabei zwar häufig für wichtig und schützenswert gehalten. Doch es besteht keine Einigkeit darüber, welche Konzeption der Privatheit und ihres Werts überzeugend ist, und es wird nicht ausreichend reflektiert, inwiefern die Privatsphäre angesichts neuer Technologien der Datenverarbeitung und digitalen Überwachung besser geschützt werden sollte. Entsprechend ist beispielsweise nicht klar, ob das Prinzip der informierten Einwilligung im Umgang mit datenverarbeitenden Unternehmen einen zufriedenstellenden Privatsphärenschutz gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund soll das Panel die Diskussion etwa folgender Fragen ermöglichen:
- Welche Privatheitskonzeptionen oder Auffassungen zum Wert von Privatheit erweisen sich angesichts neuer digitaler Technologien und deren vielfältigem Einsatz als plausibel?
- Wie ist das sogenannte „Privacy Paradox“ zu beurteilen, dem zufolge Personen häufig behaupten, dass ihnen Privatsphäre wichtig sei, während diese bei Entscheidungen zur Weitergabe persönlicher Daten keine große Rolle zu spielen scheint?
- Wo liegen die Grenzen der informierten Einwilligung als Grundlage für die Zulässigkeit der digitalen Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten?
- Inwiefern ist die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Problemen verbunden, die sich nur angehen lassen, wenn über das individuelle Recht auf Privatsphäre hinausgedacht und etwa algorithmische Diskriminierung oder Gruppenrechte einbezogen werden?
Abstracts (max. 500 Wörter) werden bis zum 31. März 2026 per E-Mail an lukas.naegeli@uni-passau.de„>lukas.naegeli@uni-passau.de entgegengenommen.