Die Menschenwürde ist die „Norm aller Normen“, dennoch gibt es bis heute keine allgemeingültige Definition des Begriffs, der Gehalt bleibt vage, die Deutungsvielfalt ist groß.
Über die Würde des Menschen wurde seit der Antike nachgedacht, zum Rechtsbegriff wurde die „Menschenwürde“ erst nach den Gewalterfahrungen des Zweiten Weltkrieges. Zuerst verankert in der UN-Charta 1945, wurde sie in Deutschland 1949 als zu schützendes Fundament von Rechtsstaat und Demokratie an den Anfang der neuen Verfassung gestellt.
Debatten um die Bedeutung der Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes hatten bei gesellschaftlichen Wertekonflikten phasenweise Hochkonjunktur: bei neuen Entwicklungen in der Humangenetik und Reproduktionsmedizin, bei Fragen der Terrorismusbekämpfung, bei Fragen des Sozialstaates und der Datenverarbeitung u.a.m. Verfassungsrechtler, (Rechts-)philosophinnen, Theologen, Ethikerinnen meldeten sich zu Wort mit jeweils einer eigenen Interpretation von Menschenwürde.
Wir werden uns mit Argumentationslinien und Fragehorizonten aus den Debatten auseinandersetzen: Gilt die Menschenwürde für alle Entwicklungsstadien menschlichen Lebens? Welche Rolle spielt die sogenannte Selbstbestimmung, inwiefern sind Freiheitsrechte betroffen? Wo bleiben Dilemmata von Abwägung? Wie erklärt sich daraus der Schutz der Menschen- und Grundrechte?