Portrait der DGPhil

Die Ziele der Deutschen Gesellschaft für Philosophie sind:

      • Weiteste Kreise für die philosophische Arbeit zu interessieren, sie an deren Ergebnissen teilnehmen zu lassen und ihnen in der Klärung und Beantwortung derjenigen philosophischen Fragen zur Verfügung zu stehen, von denen die Zeit besonders stark bewegt wird;
      • durch den Vorstand und den Erweiterten Vorstand seine Mitglieder in allen sie berührenden gemeinsamen Fragen, welche die Belange der Philosophie, besonders diejenigen an Hochschulen und Schulen, betreffen, öffentlich zu vertreten;

Diese Ziele sucht die Gesellschaft zu verwirklichen durch:

      • Gründung von Foren und Arbeitsgemeinschaften und durch Beteiligung an den Veranstaltungen anderer philosophischer Vereinigungen;
      • Unterstützung von wissenschaftlichen Tagungen in Zusammenarbeit mit den korporativen Mitgliedern;
      • Pflege der Beziehungen zu ausländischen Philosophen und philosophischen Gesellschaften.

 

Organisationsstruktur

Der Vorstand:

Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsident, Geschäftsführer und Schatzmeister. Jeder von ihnen ist berechtigt, die Gesellschaft allein rechtlich zu vertreten. Der Vorstand tritt in regelmäßigen Abständen zu Vorstandssitzungen zusammen, um die Aktivitäten der Gesellschaft zu beraten, Beschlüsse zu fassen und Initiativen zu planen. Der Erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und mindestens fünf Beisitzern, durch welche möglichst verschiedene Richtungen der Philosophie vertreten sein sollen. Ein Mitglied des Erweiterten Vorstandes wird auf Vorschlag des Vorstandes aus dem Kreis der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft philosophischer Editionen gewählt. Ein Mitglied des Erweiterten Vorstands wird auf Vorschlag des Vorstands aus dem Kreis der Gesellschaften, die sich schwerpunktmäßig mit der Geschichte der Philosophie befassen, gewählt. Korporative Mitglieder können einen Vertreter in den erweiterten Vorstand entsenden. Im Falle der Verhinderung kann sich der Präsident durch ein anderes Mitglied des erweiterten Vorstandes vertreten lassen. Der amtlich eingetragene Sitz der Gesellschaft ist nicht maßgebend für den Wohnsitz des Vorstandes.

Der Vorstand wird alle drei Jahre auf der Mitgliederversammlung der DGPhil, die immer während des Deutschen Kongresses für Philosophie stattfindet, bestätigt oder neu gewählt. Zur Wahl des Vorstandes kandidieren kann jedes Mitglied des Vereins. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben die persönlichen Mitglieder, die Ehrenmitglieder und jeweils ein Vertreter jedes korporativen Mitgliedes. Eine einmalige Wiederwahl des Vorstandes ist statthaft.

Aufgabe des Präsidenten ist die Vertretung der Deutschen Gesellschaft für Philosophie in der Öffentlichkeit. Er trägt die Verantwortung für die Ausrichtung des Deutschen Kongresses für Philosophie, der alle drei Jahre, in der Regel an der Universität, an der der Präsident Professor ist, stattfindet.

Der Geschäftsführer ist für die geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig. Die Geschäftsstelle unterhält die Mitgliederkartei, die Homepage und den Email-Verteiler.

Der Schatzmeister verwaltet die Mitgliederbeiträge.

Mitglieder:

Durch einen schriftlichen Antrag kann jede Person, die sich für die Philosophie interessiert, Mitglied der Gesellschaft werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

Ehrenmitglieder werden aufgrund besonderer Verdienste um die Philosophie oder die DGPhil vom Vorstand ernannt.

Korporative Mitglieder:

Vereinigungen, die sich satzungsgemäß mit der Förderung von Philosophie befassen, können korporatives Mitglied der Gesellschaft werden. Vereinigungen, die in der DGPhil korporatives Mitglied sind, werden "Fachverbände" genannt. Über die Aufnahme einer philosophischen Vereinigung in die DGPhil entscheidet der Vorstand. Jedes korporative Mitglied hat ebenfalls eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

Liste der korporativen Mitglieder: Fachverbände

Mitgliederversammlungen:

Gleichzeitig mit dem Deutschen Kongress für Philosophie tritt jeweils eine Mitgliederversammlung zusammen. Die Einladung erfolgt schriftlich 14 Tage vor der Versammlung. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben die persönlichen Mitglieder, die Ehrenmitglieder und jeweils ein Vertreter jedes korporativen Mitgliedes. Ihr obliegt die Neuwahl des Vorstandes, sowie die Ergänzung oder erneute Bestätigung der Beisitzer. Eine einmalige Wiederwahl des Vorstandes ist statthaft. Das schriftliche Protokoll der Beschlüsse wird durch den Geschäftsführer geführt.

Forum für Philosophie

Das Forum für Philosophie ist aus den Tagungen des sog. „engeren Kreises“ hervorgegangen. Es besteht in einer philosophischen Fachtagung, die in den Jahren zwischen den Kongreßjahren stattfindet. Das Forum für Philosophie wird von einem Mitglied der DGPhil nach Beauftragung durch den Vorstand in der Regel an einer deutschen Universität durchgeführt. Forum für Philosophie

AG

Derzeit gibt es eine der DGPhil angegliederte Arbeitsgemeinschaft, die Arbeitsgemeinschaft philosophischer Editionen. AG

Satzung der DGPhil